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   BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59   

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https://dejure.org/1962,349
BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59 (https://dejure.org/1962,349)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1962 - VI C 42.59 (https://dejure.org/1962,349)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1962 - VI C 42.59 (https://dejure.org/1962,349)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 181.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59
    Der erkennende Senat hat für eine ähnliche Auslegungsfrage zu § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits die Auffassung zur Grundlage seines Urteils vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 - gemacht, daß für die Auslegung beamtenrechtlicher Begriffe bei einer Kollision mit einer fremden Rechtsordnung und der notwendigen Rücksichtnahme auf übergeordnete Regelungen international-rechtlicher Art nicht der äußeren Form des Dienstverhältnisses, sondern dem materiellen Inhalt der ausgeübten Funktion maßgebende Bedeutung zukommt.
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59
    Es steht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen, daß das Telegramm, mit den sie eingelegt worden ist, keinen bestimmten Antrag enthält, da das Ziel der Revision, nämlich die Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückweisung der Berufung, aus der Tatsache der Revisionseinlegung ersichtlich ist (BVerwGE 1, 222; Urteile vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - und vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 317.60 -).
  • BVerwG, 08.04.1954 - I C 59.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59
    Die Rechtsmitteleinlegung im Verwaltungsstreitverfahren kann durch Telegramm erfolgen (BVerwGE 1, 103; 3, 56 [BVerwG 14.12.1955 - V C 27/55]; Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG VI B 2/7.61 -).
  • BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60

    Feststellung von Hausratverlust und Gewährung von Hausratentschädigung nach

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59
    Es steht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen, daß das Telegramm, mit den sie eingelegt worden ist, keinen bestimmten Antrag enthält, da das Ziel der Revision, nämlich die Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückweisung der Berufung, aus der Tatsache der Revisionseinlegung ersichtlich ist (BVerwGE 1, 222; Urteile vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - und vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 317.60 -).
  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 138.55
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59
    Die Rechtsmitteleinlegung im Verwaltungsstreitverfahren kann durch Telegramm erfolgen (BVerwGE 1, 103; 3, 56 [BVerwG 14.12.1955 - V C 27/55]; Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG VI B 2/7.61 -).
  • BVerwG, 13.10.1961 - IV C 317.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59
    Es steht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen, daß das Telegramm, mit den sie eingelegt worden ist, keinen bestimmten Antrag enthält, da das Ziel der Revision, nämlich die Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückweisung der Berufung, aus der Tatsache der Revisionseinlegung ersichtlich ist (BVerwGE 1, 222; Urteile vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - und vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 317.60 -).
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auch die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge für die Verwendung im deutschen Auslandsschuldienst ist ein Beispiel für die Berücksichtigungsfähigkeit nach § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG (vgl. BVerwGE 13, 299 [301]).
  • BVerwG, 31.07.1969 - II B 8.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Die von der Beschwerde als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfragen bedürfen jedenfalls nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, weil sie bereits durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1962 - BVerwG VI C 42.59 - (BVerwGE 13, 299) geklärt sind, mag sich auch der Sachverhalt im vorliegenden Fall in manchen Einzelheiten von dem dort entschiedenen unterscheiden.

    Die weiter von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob nicht die Auffassung, daß auch bei einem beurlaubten Beamten eine "Verwendung" im Sinne von § 117 Abs. 1 BBG vorliegen könne, zu einer Beseitigung jeder den Gesetzeswortlaut berücksichtigenden Abgrenzungsmöglichkeit dieses Begriffes führe, und ob nicht eine derartige Auslegung eine Erfassung zumindest aller Fälle einer den öffentlichen Belangen dienenden Beurlaubung gemäß § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG bedeute, ist bereits durch das Urteil vom 15. Januar 1962 a.a.O. (S. 303) dahin beantwortet, daß einer über die mit dieser Vorschrift beabsichtigten Grenzen hinausgehenden Anwendung des § 117 BBG - abgesehen davon, daß die Voraussetzung der Berücksichtigung bis zum Doppelten die Zusicherung der Ruhegehaltfähigkeit der Urlaubszeit nach § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG sei - jedenfalls dadurch vorgebeugt sei, daß es sich um eine Ermessensvorschrift handele.

  • BVerwG, 28.06.1967 - VI C 22.67
    Unter solchen besonderen Umständen kommt nicht der äußeren Form des Dienstverhältnisses, sondern dessen materiellem Inhalt maßgebende Bedeutung zu (ähnlich für die Auslegung des § 116 Abs. 1 Nr. 2 und des § 117 Abs. 1 BBG Urteile vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 2 = RiA 1962 S. 285], und vom 15. Januar 1962 - BVerwG VI C 42.59 - [BVerwGE 13, 299]).
  • BVerwG, 29.03.1966 - VI C 151.62

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Senats, daß der Auslandsschuldienst der hierfür durch den Dienstherrn beurlaubten und von dem Auswärtigen Amt entsandten Lehrer weder in Beziehung zum Dienstherrn noch zum Auswärtigen Amt öffentlicher Dienst sei, steht nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung zu § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG (Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 181.58 -[Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 2 = DÖD 1962 S. 36 = JR 1962 S. 436]) und zu § 117 Abs. 1 BBG (BVerwGE 13, 299), in der die Anrechnungsfähigkeit eines Dienstes im Ausland trotz privatrechtlicher Grundlage dieses Dienstes als ruhegehaltfähige Dienstzeit bejaht wurde.
  • VGH Hessen, 19.11.1968 - I OE 44/67
    Eine Verwendung eines Beamten im Ausland im Sinne des § 117 Abs. 1 BBG kann auch vorliegen, wenn der Beamte für die Zeit der Verwendung nach § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG ohne Dienstbezüge beurlaubt war und die Berücksichtigung der Zeit der Beurlaubung als ruhegehaltsfähig zugestanden wurde (wie BVerwGE 13 S. 299).
  • BVerwG, 27.06.1962 - VI C 182.59

    Rechtsmittel

    Es ist unschädlich, daß der vom Kläger selbst gefertigte Schriftsatz, mit dem sie eingelegt worden ist (§ 195 Abs. 6 Nr. 9 VwGO), keinen bestimmten Antrag enthält, da das Ziel der Revision, nämlich die Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen und die Entscheidung nach Klageantrag, aus der Tatsache der Revisionseinlegung und der Begründung der Revision erkennbar ist (Urteil vom 15. Januar 1962 - BVerwG VI C 42.59 - mit weiteren Nachweisen).
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